Förderung durch die KfW
Die KfW ist die größte deutsche Förderbank, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Städte, Gemeinden sowie gemeinnützige und soziale Organisationen.
Im Programm 455 - Altersgerecht Umbauen - vergibt die KfW einen Zuschuss für einbruchhemmende Haustüren oder die Nachrüstung von Einbruchschutz an der bestehenden Haustür. Dafür kann vor der Sanierung ein Zuschuss in Höhe von zehn Prozent, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden. Zuschussbeträge unter 200 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt.
Für den Zuschuss muss die Haustür die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser sowie einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.
Die Förderung muss vorher beantragt werden und für Eigenleistungen gibt es keinen Zuschuss. Der Antrag wird vor dem Einbau der neuen Haustür direkt bei der KfW gestellt.
Alle dafür nötigen Formulare und Merkblätter mit den technischen Mindestanforderungen finden Sie hier [Link zur KfW]. Nach dem Einbau erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die "Bestätigung nach Durchführung". Diese reichen Sie bei der KfW ein. Nach der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung.